CDU Attendorn zur Abundanzabgabe

Die Landesregierung plant im Rahmen eines Stärkungspaktgesetztes eine Solidaritätsumlage zu Lasten der überdurchschnittlich finanzstarken Kommunen in Höhe von 195 Mio. Euro. Die Sanierungshilfe für überschuldete Kommunen soll an die Bedingung geknüpft sein, dass die Empfängerkommunen innerhalb von fünf Jahren den Haushaltsausgleich erreicht.
Viele Kommunen Nordrhein-Westfalens sind hoch verschuldet, auch, weil sie die Vorgaben der Gemeindeordnung in der Vergangenheit außer acht gelassen haben. Es heißt dort in § 75:  ...„die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. ... Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder überschreitet.“

Wenige Städte und Gemeinden konnten und wollten diesen Paragraphen in der Vergangenheit erfüllen. Die sollen nun bestraft werden zugunsten derer, die das nicht wollten oder konnten. Meistens war neben Aufgaben, die von oben verfügt wurden,  die unersättliche Erfüllung von Bürgerwünschen die Ursache.
Dass die verantwortungsvoll dem Gesetz Folgenden nun einen Teil des Ausgleichs schaffen sollen, hat mit Solidarität nichts zu tun. Es ist die Aufforderung zum Handeln gegen die Gemeindeordnung.

Kommt es jedoch zur geplanten Abundanzabgabe, so ist sicherzustellen, dass die Forderung des Haushaltsausgleichs in 5 Jahren tatsächlich erfüllt wird und die Solidaritätsbeiträge nicht in den unendlichen Tiefen der Schuldenlöcher der geförderten Kommunen versickern.
Daher stellt die CDU Attendorn folgenden Antrag: Der Rat der Stadt Attendorn möge beschließen:
In den Gesetzestext des Stärkungspaktgesetzes ist  folgender Passus mit aufzunehmen : Sollte Empfängerkommunen der Haushaltsausgleich in fünf Jahren nicht gelingen, ist der Solidaritätsbeitrag zurückzuzahlen. Der Betrag fließt an die Geberkommunen zurück.