CDU klagt gegen Beschluss des Rates auf Anordnung einer Neuwahl im Wahlbezirk 2

Der CDU-Kreisverband hat heute fristgerecht beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen den Beschluss des Rates der Stadt Attendorn eingelegt, die Kommunalwahl im Wahlbezirk 2 (Mooskamp, Mecklinghausen, Repe) zu wiederholen. Dort sind bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Fehler passiert, die jedoch am Wahltag selbst unverzüglich weitgehend korrigiert wurden. Im Endeffekt ist eine einzige Stimme im Zweifel gegen den Willen des bzw. der Wahlberechtigten unberücksichtigt geblieben. 
Daran kann die Gültigkeit des ursprünglich festgestellten Wahlergebnisses nach Ansicht des von der Stadt Attendorn eingeschalteten Gutachters Prof. Dr. Frank Bätge nicht scheitern. Dieser Meinung schließt sich die CDU in Attendorn ausdrücklich an. Dementsprechend will die CDU das von den Wählerinnen und Wählern im September abgegebene Votum ernst nehmen und, nachdem sich der Rat im November endlich konstituiert hat, auf die Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen konzentrieren, die diese schwierige Zeit für die Hansestadt und ihre Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt.